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GEBÜHREN
STELLENBÖRSE

Gebührenordnung der Jugendmusikschule Heinsberg e.V. (gültig seit 10/ 2002)

Früherziehung zzgl. Lernmittel

Elementare Musikerziehung Musik und Bewegung

Einze lunte rric ht
Einze lunte rric ht 2er-Gruppe 30 2er-Gruppe 45 2er-Gruppe 60 3er-Gruppe 30 3-5er-Gruppe 45 6-8er-Gruppe 45 Ergänzungfachallein Chorische Stimmbildung

60min. 22,00 01,50 27,00 1,50

60min. 19,50 24,50
div. 12,00 12,00
45min. 60,50 68,50 70,50 30Min. 46,00 54,50 55,50 30min. 28,00 36,50 37,50 45min. 38,00 47,50 48,50 60min. 46,00 54,50 55,50 30min. 19,00 25,00
45min. 28,00 36,50
45min. 19,00 25,00
div. 7,507,5011,00 11,00
60 min. 13,00 15,00 16,00

45 30

80,00 63,50 42,50 54,50 63,00

18,00

Die Teilnahme an Sing- und Instrumentalspielkreisen und an musiktheoretischen Fächern (Ergänzungsfächer) ist entgeltfrei, wenn der Schüler bereitsein Hauptfach belegt hat.
Fördernde Mitglieder zahlen einen Beitrag von wenigstens 2,00/mtl. Dieser kann nicht ermäßigt werden. Erwachsene Gesangsschüler erhalten eine Ermäßigung von 5 %auf die Hauptfachgebühren (Gesang).

Familienermäßigung: Beim Schulbesuch mehrer Familienmitglieder wird eine Familienermäßigung gewährt. Diese beträgt
bei 2 Familienmitgliedern 15%
bei 3 Familienmitgliedern 30%

bei 4 Familienmitgliedern 35 %
bei 5 Familienmitgliedern 40 %und
bei 6 oder mehr Familienmitgliedern 45 %der Gesamtgebühren.
Die ausschließliche Belegung einesErgänzungsfachsund die Belegung oben nicht oder mit * genannter Unterrichte (z.B. JeKi, Vereinskooperationen) zählt für diese Berechnung nicht.

Mehrfächerermäßigung: Bei Belegung mehrerer Instrumentalfächer durch einen Schüler wird in der Regel keine Ermäßigung gewährt. Über Ausnahmeregelungen z.B. für Studienvorbereitung oder Begabtenförderung entscheidet die Schulleitung auf Antrag.

Lernmittel und Gebühren für Leihinstrumente werden nicht ermäßigt.
Die Gebühren für Leihinstrumente können bei der Schulleitung erfragt werden.

Die Gebühren verstehen sich alsmonatlicher Anteil (1/12) einer Jahresgebühr und sind jeweilsim Vorausfällig. Sie können jährlich, halb- oder vierteljährlich und für Teilnehmer am Lastschrifteinzugverfahren auch monatlich gezahlt werden. Die gewünschte Zahlungsform wird in einer Erklärung zur Zahlungsweise mit der An- bzw. Weitermeldung festgelegt. Zusätzliche Kosten, die z.B. durch eine fehlende Kontodeckung bei Teilnehmern

am Lastschrifteinzug anfallen, gehen zu Lasten desVerursachers.

Die Zahlung erfolgt per Lastschrifteinzug.
Die Möglichkeit der monatlichen Zahlungsweise besteht nur bei Lastschrifteinzug! Selbstzahler zahlen viertel-, halb- oder ganzjährig im Voraus.

Die Regelungen zu Ferien- und Feiertagen sowie zur jeweilsgarantierten Unterrichtsleistung entnehmen Sie bitte der Schulordnung.